AGB

1. Allgemeines
In den hier niedergelegten Geschäftsbedingungen ist die Firma Seibold Werbetechnik als Lieferant, und der Vertragspartner als Käufer bezeichnet. Alle vom Lieferanten erbrachten Lieferungen und Leistungen unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle, daß erteilte Aufträge durch den Lieferanten nicht ausdrücklich bestätigt werden, sind diese Geschäftsbedingungen gültig.  Mit Auftragserteilung werden die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen ausnahmslos anerkannt.
2. Schutzrechte
Die in den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten Produkte tragen Produktnamen welche Handelsmarken des Lieferanten sind, und dürfen, ohne dessen ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden. Alle anderen Namensangaben sind Warenzeichen, oder eingetragene Warenzeichen der betreffenden Firmen. Das Copyright für alle bildlichen Darstellungen, Inhalte von Werbemitteln des Lieferanten liegt beim Lieferanten und darf ohne dessen ausdrückliche, schriftliche Genehmigung, ganz oder teilweise, nicht anderweitig verwendet werden.
3. Informationen
Alle vom Lieferanten veröffentlichten Informationen sind freibleibend und können ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden.
4. Preisangaben
Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Lieferungen / Teillieferungen
Alle Lieferungen erfolgen ab München auf Gefahr des Käufers. Der Transportweg und Transporteur wird, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, vom Lieferanten festgelegt. Der Lieferant behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, es sei denn, mit dem Käufer ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Lieferzeiten
Vom Lieferanten genannte Lieferzeiten sind Plandaten aus deren Nichteinhaltung keinerlei Ansprüche abgeleitet werden können, es sei denn dem Käufer wurden verbindliche Liefertermine schriftlicht bestätigt. Ist der Lieferant nicht in der Lage, einen verbindlichen, schriftlich bestätigten Liefertermin einzuhalten, so ist der Käufer verpflichtet eine angemessene, und vom Lieferanten schriftlich zu akzeptierende, Nachfrist einzuräumen.
7. Verpackungen
Verpackungskosten sind in den aufgeführten Preisen enthalten.
8. Abnahmeverpflichtung / Umtauschrecht
Der Käufer ist grundsätzlich zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet.  Produkte die speziell für einen Käufer angefertigt wurden, wie die individuell gefertigten Mousepads, Druckerzeugnisse allgemein und  andere speziell für den Käufer angefertigten Produkte, ist jeder Umtausch ausgeschlossen, es sei denn ein Mangel ist auf das Verschulden des Lieferanten zurückzuführen.
9. Produktdefinitionen / Spezifikationen
Für die zweifelsfreie Beschreibung des von ihm benötigten Produktes ist grundsätzlich der Käufer alleinig verantwortlich. Vom Käufer zur Auftragsgrundlage gemachte Spezifikationen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung als Auftragsgrundlage durch den Lieferanten .
10. Transportschäden und Angabe von Versicherungswerten im Auftrag: Transportschäden jeglicher Art hat der Käufer dem Überbringer der Ware vor Ort und dem Lieferanten sofort unverzüglich mitzuteilen. Ohne sofortige Reklamation von Transportschäden beim Überbringer der Ware und beim Lieferanten kann der Käufer keinerlei Ansprüche geltend machen.
11. Mängelrügen: Mängelrügen, die sich nicht auf Transport-schäden beziehen, sind dem Lieferanten spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bekannt zu geben. Erfolgt die Anzeige jedweder Mängel nicht innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form, kann der Käufer keinerlei Ansprüche an den Lieferanten stellen. Eine Mängelrüge kann in keinem Fall eine Forderung aus Folgeschäden begründen.
12. Warenrücksendungen:
Warenrücksendungen, ungeachtet des Anlasses für die Rücksendung, werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn die Warenrücksendung frei Haus erfolgt, der Käufer die Rücksendung dem Lieferanten avisiert hat, und dieser mit der Rücksendung einverstanden ist.
13. Toleranzen: Bei Mauspads können bedingt durch Druck und Schneidarbeiten Toleranzen von +/- 2 mm zum freigebenen Muster auftreten. Diese Toleranzen berechtigen nicht zum Umtausch der Ware.
14. Garantie: Das Lieferprogramm des Lieferanten besteht aus selbst hergestellten und aus Produkten, die anderweitig hergestellt werden. Wir gewähren daher regelmässig die ges. Garantiezeit von 6 Monaten ab Lieferung. Im Falle unsachgemäßer Anbringung oder Handhabung der vom Lieferanten gelieferten Waren erlischt jeglicher Garantieanspruch. Ist ein Garantieanspruch berechtigt, entsteht mit dem Garantieanspruch in keinem Falle irgendein Anspruch auf den Ersatz von irgendwelcher Folgeschäden. Für Fremdprodukte werden ausschließlich Garantieleistungen im Rahmen des Vorlieferanten erbracht. Für im Ausland bezogene Waren übernimmt der Lieferant die Gewährleistung laut § 477 des BGB. Alle Garantieansprüche des Käufers können nur auf Beseitigung eines Mangels in angemessener Zeit oder Auflösung des Kaufvertrages im Einverständnis mit dem Lieferanten lauten. Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art können seitens des Käufers in keinem Falle geltend gemacht werden.
15. Eigentumsvorbehalt: Der Lieferant behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware solange vor, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist. Be- und Verarbeitung der Waren erfolgt immer im Auftrag des Lieferanten , ohne daß ihm daraus Kosten in Rechnung gestellt werden. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der diesem Eigentums-vorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für beide Parteien gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Landau in Niederbayern als vereinbart.

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